Büsingen: Hohwacht 485m

Bestiegen am 10.05.2022, solo

 

47° 42' 23'' N, 8° 40' 22'' E

47.706527, 8.672698 (Dec Deg)

Büsingen am Hochrhein ist eine deutsche Gemeinde am rechten Ufer des Rheins im baden-württembergischen Landkreis Konstanz.

Die Gemeinde ist vollständig von Schweizer Staatsgebiet umgeben. Büsingen grenzt rechtsrheinisch an den Kanton Schaffhausen und linksrheinisch – mit dem Rhein als natürlicher Grenze – an die Kantone Zürich und Thurgau. Büsingen ist die einzige Gemeinde Deutschlands, die gänzlich in einer Exklave liegt. Neben Campione d’Italia ist Büsingen eine von zwei Enklaven innerhalb des Schweizer Staatsgebietes. 

 

Am 9. September 1957 begannen in Locarno deutsch-schweizerische Verhandlungen mit dem Ziel, sämtliche Kompetenzen beider Staaten bezogen auf Büsingen zu regeln. Erst nach fünf Jahren, am 15. Dezember 1962, konnte der Zollvertrag von den Bevollmächtigten paraphiert und noch einmal zwei Jahre später, am 23. November 1964, unterzeichnet werden. In Kraft treten konnte er schließlich am 4. Oktober 1967, mehr als zehn Jahre nach Beginn der Verhandlungen.

 

Danach darf die Polizei des Kantons Schaffhausen auf Büsinger Gebiet selbstständig Verhaftungen vornehmen und die Arrestanten in die Schweiz verbringen. Die Zahl der Schweizer Ordnungshüter, die sich gleichzeitig in Büsingen aufhalten dürfen, ist auf zehn beschränkt, die der deutschen auf drei pro 100 Einwohner. Die Schweizer Polizei hat ihre Kompetenzen in den Bereichen, in denen Schweizer Gesetze (Zoll, Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) gelten. Ansonsten ist die deutsche Polizei des Polizeipräsidiums Konstanz zuständig. Die deutschen Polizisten dürfen sich uniformiert nur auf klar definierten Routen zur Exklave hinbewegen; sie haben auf Schweizer Boden alle Amtshandlungen zu unterlassen. In Büsingen gilt das Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht mit einigen wenigen Ausnahmebestimmungen. Die direkten Steuern der Büsinger (z. B. Einkommensteuer) müssen an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Dies stellt eine Benachteiligung der Büsinger dar, da sie die höheren Schweizer Lebenshaltungskosten schultern müssen, aber statt der im Durchschnitt niedrigeren Schweizer Einkommenssteuer der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Deshalb erhalten die Büsinger einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte / bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und zahlen damit nur aufgrund des Wohnsitzes weniger Lohnsteuern als im übrigen Bundesgebiet.[26] Dieser Freibetrag gleicht die Mehrbelastung nicht aus, sondern mildert sie nur ab. Aus diesem Grund sind viele Büsinger in der Vergangenheit in die Schweiz gezogen. Den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Büsingen wird seit 1. Januar 2015 ein Freibetrag gewährt, der 30 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens, jedoch nicht mehr als 30 vom Hundert von 15.338,00 Euro bei Ledigen und 30.675,00 Euro bei Verheirateten beträgt. Für jedes Kind erhöht sich diese Bemessungsgrundlage um 7.670,00 Euro.

Die Büsinger dürfen gemäß Zollvertrag in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau sowie dem größten Teil des Kantons Zürich ohne zusätzliche Hürden eine Arbeitsstelle annehmen und sind dort den Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt. Dies gilt auch umgekehrt. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2002 und der darin vorgesehenen Personenfreizügigkeit gilt diese Bestimmung nur noch für mit Büsinger Bürgern verheiratete Drittstaatsangehörige.

Büsinger Bauern erhalten Bundessubventionen aus der Schweiz, die höher sind als jene in Deutschland.

Mehr als ein Drittel der Einwohner von Büsingen sind keine deutschen Staatsbürger.

(Quelle Wikipedia)

 

Hohwacht 485m, Höchster Punkt der Exklave Büsingen

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